Allgemeine Geschäftsbedingungen der AS-Infodienste GmbH für das Telefonsekretariat
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1. Anwendungsbereich
1.1. Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die
vertraglichen Beziehungen zwischen der AS-Infodienste GmbH, Timmerhellstr. 39,
45478 Mülheim an der Ruhr (im Folgenden: AS-Infodienste), und dem
Vertragspartner (im Folgenden: Kunde oder Partner), hinsichtlich sämtlicher von
AS-Infodienste im Bereich des Telefonsekretariats erbrachter Leistungen (im
Folgenden: Dienstleistungen).
1.2. AS-Infodienste erbringt die Dienstleistungen
ausschließlich nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im
Folgenden: AGB), der jeweiligen Auftragsformulare, des vom Kunden gewählten
Tarifs, der Leistungsbeschreibung und der vereinbarten Preislisten.
1.3. Das Angebot der AS-Infodienste richtet sich
ausschließlich an Unternehmer i. S. d. § 14 BGB. Unternehmer im Sinne dieser
Vorschrift sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige
Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in ihrer
gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handeln.
1.4. Abweichende, zusätzliche oder entgegenstehende
Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn,
AS-Infodienste hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Dieses gilt selbst
dann, wenn der Kunde in seiner Bestellung oder Anfrage auf die Anwendung seiner
Geschäftsbedingungen verweist oder AS-Infodienste Leistungen in Kenntnis
abweichender, zusätzlicher oder entgegenstehender Geschäftsbedingungen des
Kunden vorbehaltslos erbringt
2. Leistungen,
Tarifwechsel
2.1. AS-Infodienste führt im Rahmen des
Telefonsekretariats für den Kunden unter den/der zur Verfügung gestellten
Rufnummer/n Telefongespräche und erbringt damit in Zusammenhang stehende
Zusatzleistungen. Der Leistungsumfang ergibt sich aus diesen AGB, der
Leistungsbeschreibung sowie aus dem in der Preisliste angegebenen
Leistungsumfang des jeweiligen, vom Kunden gewählten Tarifs.
2.2. Wünscht der Kunde einen Tarifwechsel (Wechsel in
einen Tarif mit höheren oder niedrigeren Grundpreisen), so ist dieser mit
Wirkung ab dem nächsten Monatsersten möglich. Die bei einem Tarifwechsel
anfallenden Kosten ergeben sich aus der Preisliste in der jeweils gültigen
Fassung.
2.3. AS-Infodienste erbringt die Dienstleistungen nach
Maßgabe der Vorgaben des Kunden und in Absprache mit dem Kunden. Soweit eine
Absprache zwischen den Parteien nicht möglich ist, ist AS-Infodienste
berechtigt, die Dienste so zu erbringen, wie es dem mutmaßlichen Willen des
Kunden entspricht.
2.4.
2.4.1. Soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas anders
vereinbaren, stellt AS-Infodienste dem Kunden eine oder mehrere Rufnummern zur
Verfügung, über die die eingehenden Telefonate durch AS-Infodienste
entgegengenommen werden.
2.4.2. Vereinbaren die Parteien die Nutzung einer oder
mehrerer durch AS-Infodienste bereitgestellter Rufnummern, so richten sich die
diesbezüglichen vertraglichen Regelungen nach den folgenden Ziffern 2.4.3 bis
2.4.8.
2.4.3. Von AS-Infodienste bereitgestellte Rufnummern dienen
lediglich als Ziel einer Weiterleitung von einer dem Kunden zugeteilten
Rufnummer, die selbst nicht Gegenstand des Vertrages zwischen den Parteien ist.
Es obliegt dem Kunden, bei sich (z.B. auf Servicerufnummern, Fest- oder
Mobilfunkanschlüssen) ankommende Verbindungen durch eine geeignete
Anrufweiterleitung auf die von AS-Infodienste zur Verfügung gestellte
Zugangsrufnummer weiterzuleiten. Bestimmte, für Anrufer kostenpflichtige,
Servicerufnummern sind von einer Weiterleitung an AS-Infodienste
ausgeschlossen, siehe 2.4.7.
2.4.4. Die Einrichtung und der Betrieb der
Anrufweiterschaltung obliegt dem Kunden und ist nicht Gegenstand des Vertrages.
Der Kunde trägt zudem die Kosten für die Anrufweiterleitung auf die von
AS-Infodienste bereitgestellte Zugangsrufnummer.
2.4.5. Die Zugangsrufnummer des Kunden wird technisch auf
die bestehende Telefonanlage von AS-Infodienste aufgeschaltet. Entsprechend der
Gesamtkapazität der Telefonanlage werden ankommende Gespräche angenommen und
(gemäß der vom Kunden in seinem Account hinterlegten Einstellungen bzw. Ansagen
und Warteschleifen) an die Mitarbeiter von AS-Infodienste verteilt.
2.4.6. Im Falle einer Überschreitung der Gesamtkapazität
der Telefonanlage oder im Falle von Wartungszeitfenstern behält sich
AS-Infodienste vor, den Zugang zur Zugangsrufnummer in dieser Zeit zu
unterbinden. Die Zielrufnummer signalisiert dann ein Frei- bzw. Besetzt-Zeichen
oder gibt eine entsprechende Hinweisansage aus.
2.4.7. Zur Vermeidung von Verstößen gegen gesetzliche
Anforderungen (insb. § 66g TKG) ist die Weiterleitung von Rufnummern an
AS-Infodienste, die der Erfordernis einer kostenlose Warteschleife unterliegen,
nicht gestattet. AS-Infodienste übernimmt für daraus resultierende Verstöße
gegen die gesetzlichen Anforderungen keinerlei Haftung, wenn der Auftraggeber
dennoch entsprechende Servicerufnummern an AS-Infodienste weiterleitet. Die
Weiterleitung von für den Anrufer kostenpflichtigen 0900-Rufnummern ist
ebenfalls nicht gestattet.
2.4.8. AS-Infodienste bleibt Inhaber sämtlicher Rechte und
Pflichten an den bereitgestellten Rufnummern. Rechte des Kunden, insbesondere
auf Überlassung der Rufnummern nach Beendigung des Vertrages, bestehen nicht.
Dem Kunden ist es untersagt, die Rufnummern Dritten zu benennen oder diese
Dritten gegenüber als Kontaktrufnummer zu kommunizieren. Ein Anspruch des
Kunden auf die Nutzung bestimmter Rufnummern oder die Eintragung dieser
Rufnummern in öffentliche Verzeichnisse besteht ebenfalls nicht.
2.5. Ist Teil der zwischen den Parteien vereinbarten
Leistung eine Benachrichtigung des Kunden durch AS-Infodienste, so schuldet
AS-Infodienste die Übermittlung der Benachrichtigung auf dem vereinbarten
Kommunikationsweg. Haben die Parteien die Benachrichtigung über das von
AS-Infodienste zur Verfügung bereitgestellten Kundenportal vereinbart, so schuldet
AS-Infodienste die Bereitstellung innerhalb diesem. Haben die Parteien die
Benachrichtigung über andere Kommunikationswege vereinbart (z.B. per E-Mail/
Mobile Messenger, SMS, Telefax) so schuldet AS-Infodienste die Absendung der
Nachricht über den vereinbarten Kommunikationsweg. Der rechtzeitige Abruf der
Benachrichtigung obliegt in allen Fällen dem Kunden.
2.6. Ist Teil der vereinbarten Leistung eine kundeneigene
Meldeformel, so wird AS-Infodienste die Vorgaben des Kunden entsprechend
berücksichtigen. AS-Infodienste ist jedoch berechtigt, die Meldeformel im Falle
des Vorliegens eines wichtigen Grundes abzuändern oder auf ein angemessenes Maß
zu begrenzen. AS-Infodienste wird den Kunden über sämtliche Änderungen
informieren.
2.7. AS-Infodienste wird die Dienstleistungen mit größter
Sorgfalt durchführen. In Einzelfällen ist es jedoch möglich, dass Informationen
unvollständig, unklar oder unrichtig übermittelt werden. AS-Infodienste kann
daher keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten
Informationen übernehmen.
2.8. AS-Infodienste ist berechtigt, sich bei der
Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen Dritter zu bedienen, soweit
keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen. AS-Infodienste ist in
jedem Fall verpflichtet, den Dritten auf die Einhaltung vergleichbarer
Datenschutzstandards und Verschwiegenheitsverpflichtungen zu verpflichten.
2.9. AS-Infodienste ist zu einer vorübergehenden
Beschränkung oder Unterbrechung der Dienstleistungen aus wichtigem Grund berechtigt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Beschränkung oder
Unterbrechung der Dienstleistungen wegen von für einen ordnungsgemäßen Betrieb
notwendige Wartungs- und Reparaturarbeiten oder technisch notwendiger
Änderungen an den Betriebsmitteln der AS-Infodienste erforderlich wird.
2.10. Ein wichtiger Grund liegt auch dann vor, wenn
Zugangsrufnummern einer Störung unterliegen und AS-Infodienste diese Störung
nicht zu vertreten hat. AS-Infodienste wird alle zumutbaren Maßnahmen veranlassen,
um Beschränkungen und Unterbrechungen zu vermeiden bzw. so gering wie möglich
zu halten. AS-Infodienste wird den Kunden über Beschränkungen und
Unterbrechungen informieren, sofern der Kunde entsprechende Kontaktdaten für
solche Fälle (im Online-Kundenportal) hinterlegt hat.
3. Vertragsschluss,
Vertragslaufzeit, ordentliche Kündigung, außerordentliche Kündigung
3.1. Beauftragt der Kunde AS-Infodienste über deren
Internetseite mit der Erbringung der Dienstleistungen, liegt hierin ein Angebot
des Kunden zum Abschluss eines Vertrages auf Erbringung der Dienstleistungen
durch AS-Infodienste.
Zur Abgabe seines Angebots
gegenüber AS-Infodienste wählt der Kunde im Bestellvorgang den von ihm
gewünschten Tarif sowie optional weitere Tarifoptionen aus, gibt die im
elektronischen Bestellformular abgefragten Daten ein und bestätigt mit dem
Klicken auf den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ verbindlich sein Angebot.
Nach Abgabe seines Angebots
erhält der Kunde durch AS-Infodienste eine Mitteilung mit den wesentlichen
Vertragsdaten, seinen Zugangsdaten zum Kundenlogin und den Kontaktdaten eines
Ansprechpartners, mit dem der Kunde sein Telefonsekretariat konfigurieren kann.
AS-Infodienste wird den Zugang des Kunden zunächst für eine bestimmte,
begrenzte Anzahl von Anrufen vorläufig freischalten. Die Mitteilung von
AS-Infodienste und die Freischaltung des Zugangs stellen noch keine
verbindliche Annahme des Angebots des Kunden durch die AS-Infodienste dar.
AS-Infodienste ist
berechtigt, das Angebot des Kunden innerhalb von 7 Tagen nach Abgabe des
verbindlichen Angebots des Kunden in Textform anzunehmen. Der Vertrag kommt
durch die Annahme des Angebots des Kunden durch die Vertragsbestätigung der
AS-Infodienste in Textform, spätestens aber mit der endgültigen Freischaltung
des Telefonsekretariats, zustande.
3.2. Beauftragt der Kunde AS-Infodienste auf einem
anderen Wege als über die Internetseite mit der Erbringung von
Dienstleistungen, kommt der Vertrag entsprechend Ziffer 3.1 durch die Annahme
des Angebots des Kunden durch eine Vertragsbestätigung der AS-Infodienste in
Textform, spätestens aber mit der endgültigen Freischaltung des
Telefonsekretariats, zustande.
3.3. Zur Entscheidung über den Vertragsschluss mit dem
Kunden behält sich AS-Infodienste vor, unter Beachtung der datenschutzrechtlichen
Bestimmungen und im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit nach § 31 BDSG Scoring
und Bonitätsauskünfte von einer Auskunftei einzuholen.
3.4. Sofern die Parteien nichts Abweichendes vereinbaren,
wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien
unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist von einem Tag zum Ende des
nächsten Werktages gekündigt werden.
3.5. Beide Parteien sind darüber hinaus zur
außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist nach Maßgabe des § 314 BGB berechtigt.
3.6. Kündigungen müssen in Textform erfolgen.
3.7. Optionale Zusatzleistungen können mit Wirkung zum
nächsten Werktag hinzugebucht werden. Kündigungen von hinzugebuchten optionalen
Zusatzleistungen haben keine Wirkung auf die Kündigung des Telefonsekretariats.
Kündigungen des Telefonsekretariats haben jedoch Wirkung auch für die
optionalen Zusatzleistungen
4. Änderungen
der AGB und der Leistungsbeschreibungen
4.1. AS-Infodienste kann den Vertrag, diese AGB und
Leistungsbeschreibungen ändern, soweit dieses zur Anpassung an Entwicklungen
erforderlich sein sollte, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren,
deren Ursache weder durch AS-Infodienste gesetzt worden ist oder die durch
AS-Infodienste beeinflussbar sind und deren Nichtberücksichtigung die
Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses in nicht unbedeutendem Maße stören
würde. Eine Änderung erfolgt nur, wenn durch sie wesentliche Regelungen
(insbesondere Art und Umfang der Leistungen, Laufzeit und Kündigungsfristen)
nicht berührt werden.
Der Vertrag kann auch dann
geändert werden, wenn die Durchführung des Vertrages aufgrund von nach dem
Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken nicht nur unerheblich gestört wird
und die Änderungen erforderlich sein sollten, diese Störung zu beseitigen.
Dieses kann insbesondere der Fall sein, wenn eine oder mehrere Bestimmungen des
Vertrages, der AGB oder von Leistungsbeschreibungen durch die Rechtsprechung
für unwirksam erklärt werden oder aufgrund von Gesetzesänderungen unwirksam
werden oder sich die Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Bestimmungen des
Vertrages, der AGB oder Leistungsbeschreibungen ändert.
4.2. AS-Infodienste ist zur Änderung der vereinbarten
Leistungen berechtigt, soweit sich die den Leistungen zugrundeliegenden
Umstände aus bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Gründen ändern, die
Änderungen für den Kunden zumutbar sind und das vertragliche Verhältnis von
Leistung und Gegenleistung nicht zu Ungunsten des Kunden verschoben wird.
Dieses ist insbesondere dann der Fall, wenn Leistungsänderungen durch neue
technische Entwicklungen erforderlich werden, da die Leistungen in der
bisherigen vertraglichen Form nicht mehr erbracht werden können oder wenn neu
erlassene oder gesetzliche oder hoheitliche Vorgaben eine Änderung der Leistung
erforderlich machen.
4.3. Änderungen des Vertrages, der AGB sowie von
Leistungsbeschreibungen wird AS-Infodienste dem Kunden mindestens sechs Wochen
vor dem geplanten Inkrafttreten durch Übersendung des geänderten Vertrages, der
AGB sowie Leistungsbeschreibungen in Textform (z.B. Brief oder E-Mail)
mitteilen. Im Falle von Änderungen, die nicht ausschließlich zu Gunsten des
Kunden sind, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen in Textform
(z.B. per Brief oder E-Mail) zu kündigen.
AS-Infodienste wird den
Kunden in der Mitteilung über die Änderungen auf das Bestehen dieses
Kündigungsrechts hinweisen. Sofern der Kunde dieses Kündigungsrecht nicht bis
zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen ausübt und der Änderung nicht
innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Änderungsmitteilung widerspricht,
gelten die Änderungen als genehmigt. AS-Infodienste wird den Kunden in der
Änderungsmitteilung auf die Bedeutung seines Verhaltens hinweisen.
5. Pflichten
und Obliegenheiten des Kunden
5.1. Der Kunde ist verpflichtet, Dienstleistungen der
AS-Infodienste nicht zum Abruf oder zur Verbreitung von Inhalten zu verwenden,
die gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen. Durch AS-Infodienste zur
Verfügung gestellte Rufnummern und E-Mail-Adressen dürfen nicht für die
unzulässige Kontaktaufnahme zu Dritten zum Zwecke unzulässiger Werbung oder
sonstiger unrechtmäßiger Aktivitäten genutzt werden. In den vorgenannten Fällen
ebenfalls verboten ist die Nennung der vorgenannten Kommunikationswege als
Mittel zur Kontaktaufnahme mit dem Kunden.
5.2. Der Kunde ist verpflichtet, AS-Infodienste
unaufgefordert zu informieren, sollte ein von dem Kunden benannter
Ansprechpartner vorübergehend oder endgültig nicht erreichbar sein und deswegen
Weiterleitungen nicht entgegennehmen können oder Nachrichten abzurufen. Der
Kunde hat auf eigene Verantwortung und Kosten sicherzustellen, dass von der
AS-Infodienste weitergeleitete Anrufe sowie Nachrichten empfangen und
bearbeitet werden können.
5.3. Der Kunde ist verpflichtet, AS-Infodienste
Änderungen seiner Firma inklusive der Rechtsform, seiner gesetzlichen
Vertreter, seiner Anschrift, seiner Rechnungsanschrift, Kontoverbindung, seiner
E-Mail-Adresse sowie seiner telefonischen Erreichbarkeit unverzüglich in
Textform (z.B. per Brief, Fax oder E-Mail) mitzuteilen und AS-Infodienste
entsprechende Belegdokumente (z.B. geänderte Handelsregistereinträge), soweit
solche ausgestellt werden, unaufgefordert zukommen lassen.
5.4. Der Kunde ist verpflichtet, sein Kundenportal stets
aktuell zu halten und notwendige Änderungen stets unverzüglich vorzunehmen.
AS-Infodienste übernimmt keine Haftung für Schäden, die dadurch entstehen, dass
Änderungen nicht oder zu spät vorgenommen werden, es sei denn, AS-Infodienste
hat dieses zu vertreten.
5.5. Der Kunde ist entsprechend angehalten, sämtliche
Aktualisierungen hinsichtlich der bei AS-Infodienste hinterlegten Anweisungen
und weiterer zur Anrufbearbeitung notwendiger Informationen unmittelbar im passwortgesicherten
Kundenportal vorzunehmen.
Änderungsaufträge, die auf anderem Wege mitgeteilt werden, können
ansonsten ggf. nicht rechtzeitig von AS-Infodienste berücksichtigt werden. Der
Kunde erklärt sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
Soweit eine Mitteilung
durch Hinterlegung einer Anweisung im Kundenportal nicht möglich ist, kann der
Kunde Änderungsanweisungen auch über den Kundendienst der AS-Infodienste
mitteilen. Der Kundendienst wird die gewünschten Änderungen mit einer
angemessenen Vorlaufzeit innerhalb der regulären Geschäftszeiten des
Kundendienstes (Mo-Fr. an NRW-Werktagen zwischen 9 und 17 Uhr) einpflegen. Für
die Mitteilung auf diesem Wege fallen die in der Preisliste genannten Kosten
an. Kosten entstehen nicht, soweit AS-Infodienste die fehlende Möglichkeit der
Hinterlegung eines Änderungsauftrages im Kundenportal zu vertreten hat.
AS-Infodienste ist
berechtigt, die Methoden der Mitteilung sowie von Identifikationsmethoden
anzupassen und zu erweitern. In diesem Fall wird AS-Infodienste den Kunden mit
einer Vorlaufzeit von mindestens 2 Wochen in Textform über die Änderungen
informieren.
5.6. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber
AS-Infodienste, sein Kundenportal vor dem unbefugten Zugang durch Dritte durch
geeignete Maßnahmen zu schützen (z.B. durch Wahl eines sicheren Passwortes und
regelmäßige Änderungen des Passwortes). Der Kunde hat gegenüber AS-Infodienste
Fälle des Missbrauchs oder der Weitergabe Zugangsdaten zu vertreten und
AS-Infodienste davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. AS-Infodienste
übernimmt keinerlei Haftung für Schäden des Kunden oder Dritter, die durch
unsachgemäßen oder unberechtigten Gebrauch der Zugangsdaten entstehen, es sei
denn AS-Infodiente hat diese zu vertreten.
5.7. Der Kunde wird AS-Infodienste sämtliche Umstände,
die zu einer nicht nur unerheblichen Erhöhung des Anrufvolumens führen können
(z.B. aufgrund der Schaltung von Werbekampagnen, Radio- oder TV-Spots), mit
einer Vorlauffrist von mindestens zwei Wochen vor der zu erwartenden Erhöhung
in Textform mitteilen und in der Mitteilung über den voraussichtlichen Umfang
und die Dauer der Erhöhung informieren. Unterlässt der Kunde eine solche
Mitteilung, so ist AS-Infodienste berechtigt, die Dienstleistungen auf das
bisherige, übliche Maß zu beschränken.
5.8. Die Parteien sind sich bewusst darüber, dass durch
unvollständige, unklare oder unrichtige Informationen erhebliche Schäden
entstehen können. Der Kunde wird im Falle, dass ihm Anhaltspunkte vorliegen,
die auf die vorgenannten Umstände schließen lassen, alles ihm Zumutbare
unternehmen, um diese zu beseitigen und so drohende Schäden zu verhindern bzw.
diese möglichst geringzuhalten.
5.9. Der Kunde ist ohne vorherige Zustimmung der
AS-Infodienste in Textform nicht berechtigt, die Leistungen der AS-Infodienste
an Dritte weiterzugeben. Dieses gilt sowohl für eine entgeltliche als auch eine
unentgeltliche Weitergabe.
6. Preise,
Preislisten
6.1. AS-Infodienste erhält vom Kunden für die
vereinbarten Leistungen Entgelte (im Folgenden: Leistungsentgelt). Das
Leistungsentgelt ist abhängig von dem durch den Kunden gewählten Tarif und
besteht aus einem monatlichen Grundpreis (im Folgenden: Grundpreis),
nutzungsabhängigen Preisen (im Folgenden: Servicepreise), nutzungsabhängigen
Preisen für Weiterleitungen und ausgehende Anrufe (im Folgenden:
Verbindungspreise) sowie monatlichen Preisen für optionale Erweiterungen (im
Folgenden: Optionspreise) (alle Preise zusammen im Folgenden: Preise). Es gilt
die Preisliste von AS-Infodienste in ihrer jeweils geltenden Fassung.
Änderungen der Preise und der Preisliste richten sich nach Ziffer 7 dieser AGB.
6.2. Nutzungsabhängige Entgelte (insb. Servicepreise und
Verbindungspreise) werden mit Ablauf des Monats bzw. des Abrechnungszeitraums
fällig, in dem die Dienstleistungen in Anspruch genommen worden sind. Monatlich durch den Kunden zu zahlende Preise
(insb. Grundpreis und Optionspreis) werden mit Ablauf des Monats bzw. des
Abrechnungszeitraums fällig, in dem sie angefallen sind. Bei einer Beendigung
des Vertrages vor Ablauf des Monats bzw. des Abrechnungszeitraums werden diese
zeitanteilig berechnet.
6.3. Nutzungsabhängige Preise werden nach den tatsächlich
erbrachten Leistungen und soweit zwischen den Parteien nicht etwas Abweichendes
vereinbart wird, je angenommenem Gespräch und je angefangener Minute voll
berechnet. Eine Zahlungsverpflichtung des Kunden besteht auch dann, wenn die
Dienstleistungen zu einem nicht verwertbaren Kommunikationsergebnis (Leer- und
Störanrufe, Verwählen, etc.) führen. Dieses gilt nicht, soweit AS-Infodienste
das nicht verwertbare Kommunikationsergebnis zu vertreten hat.
6.4. Sofern mit dem Kunden über einzelne Leistungen
gesonderte Preise vereinbart wurden, gelten diese vorrangig zu den in der Preisliste
aufgeführten Preisen.
6.5. Die Preisliste gilt für alle denkbaren Leistungen,
die nach aktuellem Stand vereinbart werden können. Hinsichtlich der optionalen
Erweiterungen ergibt sich daraus nicht, dass diese Leistungen auch tatsächlich
vereinbart wurden. Der Kunde hat die Möglichkeit, optionale Erweiterungen zu
buchen, die sich aus der Preisliste ergeben. Maßgebend im Hinblick auf die
seitens AS-Infodienste gegenüber dem Kunden für die Erbringung von optionalen
Erweiterungen abzurechnenden Entgelte ist, welche Leistungen vom Kunden
tatsächlich beauftragt bzw. welche Leistungen im Einzelnen vereinbart wurden,
für die dann die bereits in der Preisliste aufgeführten Preise zum Tragen
kommen, sofern zwischen den Parteien keine abweichende Vereinbarung getroffen
wird.
6.6. Sämtliche Preise sind Nettopreise und verstehen sich
jeweils zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7. Zusammensetzung
der Preise, Anpassung der Preise
7.1. Die von AS-Infodienste berechneten Preise setzen
sich insbesondere aus den Kosten für Vertrieb und Marketing, Kosten für die
Kundenverwaltung und -betreuung (z.B. Kundenverwaltungssoftware, Kundenhotline,
Buchhaltungssysteme), den Personal- und Dienstleistungskosten, Mieten und
Verwaltung, den Kosten für die Bereitstellung, den Betrieb und die Nutzung des
Netzes, hoheitlich auferlegten Gebühren, Auslagen und Beiträgen sowie der
gesetzlichen Umsatzsteuer zusammen.
7.2. AS-Infodienste ist berechtigt, die auf Grundlage der
zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen zu zahlenden Preise und die
sich aus den Preislisten ergebenden Preise nach billigem Ermessen gemäß § 315
BGB der Entwicklung der Gesamtkosten anzupassen, die für die Berechnung der Preise
maßgeblich sind. Der Kunde kann die Billigkeit der Anpassung zivilgerichtlich
überprüfen lassen.
7.3. Eine Erhöhung der Preise durch AS-Infodienste kommt
in Betracht und eine Ermäßigung der Preise ist vorzunehmen, wenn sich die
Gesamtkosten erhöhen oder absenken. AS-Infodiente wird steigende und sinkende
Kosten der für die Preisbildung maßgeblichen Kostenbestandteile bei der
Preisanpassung berücksichtigen. Wirken sich Veränderungen der für die
Preisbildung maßgeblichen Kostenbestandteile sowohl kostensenkend als auch
kostensteigernd aus, so wird AS-Infodienste Kostensenkungen mit den
Kostensteigerungen so miteinander verrechnen, dass sich beide gleichermaßen auf
die Preisänderung auswirken. AS-Infodiente ist bei Ausübung seines billigen
Ermessens verpflichtet, die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisanpassung so zu
wählen, dass Kostensenkungen nicht nach ungünstigeren Maßstäben Rechnung
getragen werden als Kostenerhöhungen, Kostensenkungen also mindestens in
gleichem Umfang preiswirksam werden, wie Kostenerhöhungen.
7.4. Änderungen der Preise werden dem Kunden mindestens
sechs Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform (z.B. per Brief oder
E-Mail) mitgeteilt. Dem Kunden steht bei einer Preiserhöhung das Recht zu, den
Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens
der Preisanpassung in Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) zu kündigen.
Hierauf wird der Kunde in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.
7.5. Das Sonderkündigungsrecht nach Ziffer 7.4 gilt
nicht, soweit eine Preiserhöhung ausschließlich auf einer Erhöhung der
gesetzlichen Umsatzsteuer beruht.
8. Abrechnung,
Zahlungsbedingungen, Beanstandungen
8.1. Sofern nicht etwas Abweichendes zwischen den
Parteien vereinbart ist, stellt AS-Infodienste dem Kunden die Entgelte für die
Erbringung der vereinbarten Leistungen in der Regel einmal monatlich in
Rechnung.
8.2. Entgelte für die Leistungen der AS-Infodienste sind
sofort mit Zugang der Rechnung fällig. Als Zugang der Rechnung gilt
insbesondere die elektronische Übersendung der Rechnung in das E-Mail- Postfach
des Kunden (Standardversandmethode). Sofern der Kunde anstelle oder zusätzlich
zur elektronisch per E-Mail übermittelten Rechnung eine Rechnung in Papierform
wünscht, wird hierfür ein zusätzliches Entgelt fällig, dessen Höhe sich aus der
jeweils gültigen Preisliste ergibt.
8.3. Sofern nicht etwas Abweichendes zwischen den
Parteien vereinbart ist, sind Rechnungen zahlbar innerhalb von 7 Tagen ab
Zugang der Rechnung. Maßgeblich ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem
Konto der AS-Infodienste.
8.4. Haben die Parteien die Zahlung im Lastschrift- oder
Abbuchungsverfahren vereinbart und haben sie keine abweichende Vereinbarung
getroffen, erfolgt der Einzug des Rechnungsbetrages frühestens 5 Tage nach
Rechnungsversand. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ausreichende Deckung des
von ihm angegebenen Kontos Sorge zu tragen.
8.5. Kommt es aufgrund eines Verschuldens des Kunden oder
seiner Bank zu einer Rücklastschrift, ist AS-Infodienste berechtigt, die
hierdurch entstehenden Kosten für vergleichbare Fälle pauschal in Rechnung
stellen. Die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die
Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten
nicht übersteigen. Der Kunde kann AS-Infodienste auffordern, die
Berechnungsgrundlage nachzuweisen. Dem Kunden ist darüber hinaus der Nachweis
gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder niedriger als die Pauschale
entstanden ist.
8.6. Beanstandungen gegen die Höhe der für die
Dienstleistungen zu entrichtenden nutzungsabhängigen Entgelte sind umgehend
nach Zugang der Rechnung gegenüber AS-Infodienste geltend zu machen.
Beanstandungen müssen innerhalb von acht Wochen ab Rechnungszugang bei
AS-Infodienste eingegangen sein. Die Unterlassung rechtzeitiger Beanstandungen
gilt als Genehmigung. AS-Infodienste wird in den Rechnungen auf die Folgen
einer unterlassenen rechtzeitigen Beanstandung besonders hinweisen. Gesetzliche
Ansprüche des Kunden bei Beanstandungen nach Fristablauf bleiben hiervon
unberührt.
8.7. AS-Infodienste ist berechtigt, das ihr zustehende
Entgelt für die erbrachten vertraglichen Leistungen sowie etwaige sonstige
Forderungen (z.B. Verzugszinsen) mit dem Kunden ggf. aus anderen Verträgen mit
AS-Infodienste zustehenden Vergütungen oder Gutschriften zu verrechnen.
9. Aufrechnung
und Abtretung
9.1. Der Kunde kann gegenüber Forderungen der
AS-Infodienste nur dann die Aufrechnung erklären oder von einem
Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen, wenn die der Aufrechnung oder
Zurückbehaltung zugrundeliegende Forderung des Kunden unbestritten,
rechtskräftig festgestellt oder von AS-Infodienste anerkannt ist.
Gegenansprüche des Kunden, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen, sind
von diesem Verbot ausgenommen.
9.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen
AS-Infodienste ohne schriftliche Zustimmung der AS-Infodienste an Dritte
abzutreten.
10. Zahlungsverzug
10.1. Ist der Kunde in Verzug und fordert AS-Infodienste
ihn zur Zahlung auf oder lässt den Betrag durch einen Beauftragten einziehen,
ist AS-Infodienste berechtigt, die hierdurch entstehenden Kosten für
vergleichbare Fälle pauschal in Rechnung stellen. Die pauschale Berechnung muss
einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf
der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Der Kunde kann
AS-Infodienste auffordern, die Berechnungsgrundlage nachzuweisen. Dem Kunden
ist darüber hinaus der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht
oder niedriger als die Pauschale entstanden ist.
10.2. AS-Infodienste behält sich die Geltendmachung
weitergehender Ansprüche aufgrund eines Zahlungsverzugs des Kunden vor.
11. Sicherheitsleistung
11.1. Im Falle des Vorliegens eines berechtigten
Interesses ist AS-Infodienste berechtigt, die Erbringung ihrer Leistungen von
der Stellung einer Sicherheitsleistung in angemessener Höhe durch den Kunden abhängig
zu machen oder auf die Erteilung eines bankbestätigten Abbuchungsauftrages
(ggfls. in Verbindung mit einer zusätzlichen Sicherheitsleistung) zu bestehen.
Eine Sicherheitsleistung kann auch während der Vertragslaufzeit vom Kunden
gefordert werden.
11.2. Eine Sicherheitsleistung ist nach Wahl von
AS-Infodienste durch Hinterlegung von Geld auf ein Konto der AS-Infodienste
oder durch Beibringung einer unbefristeten, selbstschuldnerischen
Bürgschaftserklärung eines im europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
Kreditinstituts zu erbringen.
11.3. AS-Infodienste ist berechtigt, die
Sicherheitsleistung in Anspruch zu nehmen, wenn der Kunde trotz Fälligkeit
einer Rechnung und Mahnung nicht an AS-Infodienste zahlt.
11.4. Nimmt AS-Infodienste die Sicherheitsleistung in Anspruch,
ist der Kunde während der Laufzeit des Vertrages verpflichtet, die
Sicherheitsleistung unverzüglich nach Inanspruchnahme auf die ursprüngliche
Höhe aufzufüllen.
11.5. AS-Infodienste wird dem Kunden die
Sicherheitsleistung nach Beendigung des Vertrages, für den die
Sicherheitsleistung erhoben wurde, unverzüglich zurückgewähren, sobald
AS-Infodienste keine Ansprüche mehr gegen den Kunden aus diesem oder einem
anderen Vertrag zustehen. Gleiches gilt, wenn der Grund für die Forderung einer
Sicherheitsleistung entfällt.
12. Haftung
12.1. AS-Infodienste haftet für
Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur dann, wenn AS-Infodienste die
Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder der Schaden auf
der Verletzung einer Pflicht beruht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung
der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (sog. „Kardinalpflicht“).
12.2. Bei einfach fahrlässiger
Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung der AS-Infodienste auf die
nach dem Vertragsverhältnis typischen und vorhersehbaren Schäden und ist der
Höhe nach auf einen Betrag in Höhe des dreifachen Umsatzes beschränkt, den
AS-Infodienstes im Monat vor dem schädigenden Ereignisses mit dem Kunden erzielt
hat. Bei einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten haftet
AS-Infodienste nicht für mittelbare Schäden, insbesondere für entgangenen
Gewinn.
12.3. Alle über die Ziffern 12.1
und 12.2 hinausgehenden Schadensersatzansprüche werden – vorbehaltlich der in
Ziffer 12.4 getroffenen Regelungen – ausgeschlossen.
12.4. Die in den Ziffern 12.1 und
12.2 getroffenen Regelungen gelten nicht bei schuldhaften Verletzungen des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz, sowie für Vermögensschäden, die auf der Erbringung von
Telekommunikationsdienstleistungen beruhen. Telekommunikationsdienstleistungen
sind Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über
Telekommunikationsnetze bestehen. Die Haftung in den vorgenannten Fällen
richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.
12.5. AS-Infodienste haftet nicht
für Schäden, die durch Störungen (Ausfall, Beeinträchtigungen) von Anlagen und
Einrichtungen Dritter (insb. Telekommunikationsnetzbetreiber, Telekommunikationsdienstanbieter,
Serviceprovidern) verursacht werden. Die Haftung nach den Ziffern 12.1 und 12.2
bleibt hiervon unberührt.
12.6. AS-Infodienste haftet
vorbehaltlich der Regelungen in den Ziffern 12.1 und 12.2 ebenfalls nicht für
Vermögensschäden, die auf Übermittlungsfehlern zwischen AS-Infodienste und dem
Kunden beruhen, wenn der Kunde selbst seinen vertraglich vereinbarten
Obliegenheiten nicht nachgekommen ist oder Änderungsaufträge nicht wie
vertraglich vereinbart übermittelt hat.
12.7. Sämtliche Schadensersatzansprüche
des Kunden gegen AS-Infodienste verjähren innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis
der anspruchsbegründenden Umstände durch den Kunden, spätestens jedoch 5 Jahre
nach ihrer Entstehung unabhängig von der Kenntnis des Kunden. Dieses gilt nicht
für auf dem Produkthaftungsgesetz beruhende Ansprüche, für Ansprüche wegen der
schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche
aufgrund von vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.
12.8. Ist die Haftung der
AS-Infodienste nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder begrenzt,
so gelten die Ausschlüsse und Beschränkungen auch für die Haftung der
Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter sowie
Erfüllungsgehilfen der AS-Infodienste.
13. Freistellung
13.1. Der Kunde stellt
AS-Infodienste von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen
AS-Infodienste aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Verstoßes gegen diese
AGB oder sonstige vertragliche Vereinbarungen auf erste Anforderung durch
AS-Infodienste frei und verpflichtet sich, alle etwaigen Kosten, die
AS-Infodienste durch die Inanspruchnahme Dritter entstehen, zu ersetzen. Zu den
erstattungsfähigen Kosten zählen insbesondere auch die Kosten einer
angemessenen Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung, die AS-Infodienste
entstehen sollten. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche
von AS-Infodienste bleibt hiervon unberührt.
13.2. Der Kunde ist verpflichtet,
AS-Infodienste bei der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung zu unterstützen,
insbesondere AS-Infodienste die für die Rechtsverteidigung und Rechtsverfolgung
notwendigen Unterlagen unverzüglich nach Aufforderung durch AS-Infodienste zur
Verfügung zu stellen und die hierfür notwendigen Informationen zu erteilen.
14. Höhere
Gewalt
14.1. Können eine oder mehrere vereinbarte Leistungen
aufgrund höherer Gewalt i. S. d. Ziffer 14.2 nicht erbracht werden, ist
AS-Infodienste für die Dauer des Vorliegens höherer Gewalt von der
Verpflichtung zur Leistungserbringung befreit. Der Kunde ist in dieser Zeit von
seiner Zahlungspflicht befreit. Ist die Erbringung der Leistungen gänzlich
ausgeschlossen, so sind beide Parteien zur Kündigung des Vertrages berechtigt.
Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
14.2. Als höhere Gewalt gelten Ereignisse, die unabhängig
vom Willen beider Parteien eintreten und unabwendbar an der Erfüllung einzelner
oder mehrere Vertragspflichten hindern. Als höhere Gewalt gelten insbesondere
die folgenden Ereignisse: Krieg, Verfügungen von höherer Hand, Sabotage, Streiks
und Aussperrungen (auch bei Drittunternehmen), Naturkatastrophen, geologische
Veränderungen und Entwicklungen. Als Eintritt höherer Gewalt gilt auch der
Fall, dass AS-Infodienste die von Drittunternehmen, kooperierenden
Netzbetreibern und von Zusammenschaltungspartnern benötigten Übertragungswege
nicht zur Verfügung gestellt werden.
15. Datenschutz,
Fernmeldegeheimnis, Bonitätsauskünfte
15.1. Die Vertragsparteien achten im Rahmen der
Durchführung des Vertrages strengstens die gesetzlichen Datenschutz-Bestimmungen,
insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sowie
die Bestimmungen zum Fernmeldegeheimnis sowie ggf. des Telemediengesetzes
(TMG).
15.2. AS-Infodienste erhebt, verarbeitet, nutzt oder
übermittelt personenbezogene Daten des Kunden an Dritte, soweit dies zur
Erfüllung ihrer Vertragsleistungen erforderlich, gesetzlich angeordnet oder
erlaubt oder von einer entsprechenden Einwilligung des Kunden gedeckt ist.
15.3. AS-Infodienste erhebt, verarbeitet, nutzt oder
übermittelt personenbezogene Daten des Kunden an Dritte nur, soweit dies
gesetzlich - insbesondere durch das TKG, DSGVO oder BDSG - angeordnet oder
erlaubt wird oder der Kunde hierzu eingewilligt hat.
15.4. Die Parteien werden das jeweils mit der
Datenverarbeitung betraute Personal über die rechtlichen Aspekte des
Datenschutzes informieren und auf die Einhaltung des Datenschutzgeheimnisses (§
5 BDSG) und des Fernmeldegeheimnisses (§ 88 TKG) schriftlich verpflichten.
15.5. Im Falle des Vorliegens eines berechtigten
Interesses, kann AS-Infodienste Bonitätsauskünfte auf Basis
mathematisch-statischer Verfahren bei einer Auskunftei (z.B. Schufa Holding AG,
Creditreform) einholen und verwenden. Hierzu werden die zu einer Bonitätsprüfung
erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden an diese Unternehmen
übermittelt (bspw. Adressdaten). Die erhaltenen Daten über die statistische
Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls werden für eine abgewogene
Entscheidung über die Begründung, Durchführung und Beendigung des Vertragsverhältnisses
verwendet.
Die Bonitätsauskunft kann Wahrscheinlichkeitswerte
(sog. Score-Werte) enthalten, die auf Basis wissenschaftlich anerkannter
Verfahren berechnet werden. Die schutzwürdigen Belange des Kunden werden gemäß
den gesetzlichen Bestimmungen hinreichend berücksichtigt. AS-Infodienste meldet
Daten über seine Kunden an die Auskunftei, wenn diese Kunden Entgelte über die
erbrachte Leistung unbestritten schuldig geblieben sind. AS-Infodienste ist berechtigt,
die Firma und die Anschrift zum Zwecke der Bonitätsprüfung an die Auskunftei zu
übermitteln und von dort, soweit vorhanden – zu diesem Zweck Auskünfte
einzuholen. AS-Infodienste ist darüber hinaus berechtigt, Meldungen über
unbestritten schuldig gebliebene Entgelte nach Höhe und Entstehungsdatum sowie
den Stand des Beitreibungsverfahrens für erbrachte Vertragsleistungen an die
Auskunftei nach Abwägung der betroffenen Interessen im Einzelfall zu
übermitteln.
16. Sonstige
Bedingungen
16.1. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem
Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der AS-Infodienste auf
einen Dritten übertragen.
16.2. Soweit in diesen AGB von Textform die Rede ist,
meint dieses die Textform i. S. d. § 126b BGB (z.B. E-Mail, Brief, Fax).
16.3. Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt
deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im
Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Mülheim an der Ruhr, soweit der Kunde
Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. AS-Infodienste ist in diesen Fällen
darüber hinaus auch berechtigt, den Kunden an dessen Sitz zu verklagen. Ein
etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist vorrangig.