Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Leistungen rund um das Premium-Telefonsekretariat erbringen wir zu den nachfolgenden Bedingungen.

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen der AS-Infodienste GmbH für das Telefonsekretariat

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1.      Anwendungsbereich

 

1.1.    Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der AS-Infodienste GmbH, Timmerhellstr. 39, 45478 Mülheim an der Ruhr (im Folgenden: AS-Infodienste), und dem Vertragspartner (im Folgenden: Kunde oder Partner), hinsichtlich sämtlicher von AS-Infodienste im Bereich des Telefonsekretariats erbrachter Leistungen (im Folgenden: Dienstleistungen).

 

1.2.    AS-Infodienste erbringt die Dienstleistungen ausschließlich nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB), der jeweiligen Auftragsformulare, des vom Kunden gewählten Tarifs, der Leistungsbeschreibung und der vereinbarten Preislisten.

 

1.3.    Das Angebot der AS-Infodienste richtet sich ausschließlich an Unternehmer i. S. d. § 14 BGB. Unternehmer im Sinne dieser Vorschrift sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handeln.

 

1.4.    Abweichende, zusätzliche oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, AS-Infodienste hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Dieses gilt selbst dann, wenn der Kunde in seiner Bestellung oder Anfrage auf die Anwendung seiner Geschäftsbedingungen verweist oder AS-Infodienste Leistungen in Kenntnis abweichender, zusätzlicher oder entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Kunden vorbehaltslos erbringt


2.      Leistungen, Tarifwechsel

 

2.1.    AS-Infodienste führt im Rahmen des Telefonsekretariats für den Kunden unter den/der zur Verfügung gestellten Rufnummer/n Telefongespräche und erbringt damit in Zusammenhang stehende Zusatzleistungen. Der Leistungsumfang ergibt sich aus diesen AGB, der Leistungsbeschreibung sowie aus dem in der Preisliste angegebenen Leistungsumfang des jeweiligen, vom Kunden gewählten Tarifs.

 

2.2.    Wünscht der Kunde einen Tarifwechsel (Wechsel in einen Tarif mit höheren oder niedrigeren Grundpreisen), so ist dieser mit Wirkung ab dem nächsten Monatsersten möglich. Die bei einem Tarifwechsel anfallenden Kosten ergeben sich aus der Preisliste in der jeweils gültigen Fassung.

 

2.3.    AS-Infodienste erbringt die Dienstleistungen nach Maßgabe der Vorgaben des Kunden und in Absprache mit dem Kunden. Soweit eine Absprache zwischen den Parteien nicht möglich ist, ist AS-Infodienste berechtigt, die Dienste so zu erbringen, wie es dem mutmaßlichen Willen des Kunden entspricht.

 

2.4.     

 

2.4.1.  Soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas anders vereinbaren, stellt AS-Infodienste dem Kunden eine oder mehrere Rufnummern zur Verfügung, über die die eingehenden Telefonate durch AS-Infodienste entgegengenommen werden.

 

2.4.2.  Vereinbaren die Parteien die Nutzung einer oder mehrerer durch AS-Infodienste bereitgestellter Rufnummern, so richten sich die diesbezüglichen vertraglichen Regelungen nach den folgenden Ziffern 2.4.3 bis 2.4.8.

 

2.4.3.  Von AS-Infodienste bereitgestellte Rufnummern dienen lediglich als Ziel einer Weiterleitung von einer dem Kunden zugeteilten Rufnummer, die selbst nicht Gegenstand des Vertrages zwischen den Parteien ist. Es obliegt dem Kunden, bei sich (z.B. auf Servicerufnummern, Fest- oder Mobilfunkanschlüssen) ankommende Verbindungen durch eine geeignete Anrufweiterleitung auf die von AS-Infodienste zur Verfügung gestellte Zugangsrufnummer weiterzuleiten. Bestimmte, für Anrufer kostenpflichtige, Servicerufnummern sind von einer Weiterleitung an AS-Infodienste ausgeschlossen, siehe 2.4.7.

 

2.4.4.  Die Einrichtung und der Betrieb der Anrufweiterschaltung obliegt dem Kunden und ist nicht Gegenstand des Vertrages. Der Kunde trägt zudem die Kosten für die Anrufweiterleitung auf die von AS-Infodienste bereitgestellte Zugangsrufnummer.

 

2.4.5.  Die Zugangsrufnummer des Kunden wird technisch auf die bestehende Telefonanlage von AS-Infodienste aufgeschaltet. Entsprechend der Gesamtkapazität der Telefonanlage werden ankommende Gespräche angenommen und (gemäß der vom Kunden in seinem Account hinterlegten Einstellungen bzw. Ansagen und Warteschleifen) an die Mitarbeiter von AS-Infodienste verteilt.

 

2.4.6.  Im Falle einer Überschreitung der Gesamtkapazität der Telefonanlage oder im Falle von Wartungszeitfenstern behält sich AS-Infodienste vor, den Zugang zur Zugangsrufnummer in dieser Zeit zu unterbinden. Die Zielrufnummer signalisiert dann ein Frei- bzw. Besetzt-Zeichen oder gibt eine entsprechende Hinweisansage aus.

 

2.4.7.  Zur Vermeidung von Verstößen gegen gesetzliche Anforderungen (insb. § 66g TKG) ist die Weiterleitung von Rufnummern an AS-Infodienste, die der Erfordernis einer kostenlose Warteschleife unterliegen, nicht gestattet. AS-Infodienste übernimmt für daraus resultierende Verstöße gegen die gesetzlichen Anforderungen keinerlei Haftung, wenn der Auftraggeber dennoch entsprechende Servicerufnummern an AS-Infodienste weiterleitet. Die Weiterleitung von für den Anrufer kostenpflichtigen 0900-Rufnummern ist ebenfalls nicht gestattet.

 

2.4.8.  AS-Infodienste bleibt Inhaber sämtlicher Rechte und Pflichten an den bereitgestellten Rufnummern. Rechte des Kunden, insbesondere auf Überlassung der Rufnummern nach Beendigung des Vertrages, bestehen nicht. Dem Kunden ist es untersagt, die Rufnummern Dritten zu benennen oder diese Dritten gegenüber als Kontaktrufnummer zu kommunizieren. Ein Anspruch des Kunden auf die Nutzung bestimmter Rufnummern oder die Eintragung dieser Rufnummern in öffentliche Verzeichnisse besteht ebenfalls nicht. 

 

2.5.    Ist Teil der zwischen den Parteien vereinbarten Leistung eine Benachrichtigung des Kunden durch AS-Infodienste, so schuldet AS-Infodienste die Übermittlung der Benachrichtigung auf dem vereinbarten Kommunikationsweg. Haben die Parteien die Benachrichtigung über das von AS-Infodienste zur Verfügung bereitgestellten Kundenportal vereinbart, so schuldet AS-Infodienste die Bereitstellung innerhalb diesem. Haben die Parteien die Benachrichtigung über andere Kommunikationswege vereinbart (z.B. per E-Mail/ Mobile Messenger, SMS, Telefax) so schuldet AS-Infodienste die Absendung der Nachricht über den vereinbarten Kommunikationsweg. Der rechtzeitige Abruf der Benachrichtigung obliegt in allen Fällen dem Kunden.

 

2.6.    Ist Teil der vereinbarten Leistung eine kundeneigene Meldeformel, so wird AS-Infodienste die Vorgaben des Kunden entsprechend berücksichtigen. AS-Infodienste ist jedoch berechtigt, die Meldeformel im Falle des Vorliegens eines wichtigen Grundes abzuändern oder auf ein angemessenes Maß zu begrenzen. AS-Infodienste wird den Kunden über sämtliche Änderungen informieren. 

 

2.7.    AS-Infodienste wird die Dienstleistungen mit größter Sorgfalt durchführen. In Einzelfällen ist es jedoch möglich, dass Informationen unvollständig, unklar oder unrichtig übermittelt werden. AS-Infodienste kann daher keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Informationen übernehmen. 

 

2.8.    AS-Infodienste ist berechtigt, sich bei der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen Dritter zu bedienen, soweit keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen. AS-Infodienste ist in jedem Fall verpflichtet, den Dritten auf die Einhaltung vergleichbarer Datenschutzstandards und Verschwiegenheitsverpflichtungen zu verpflichten.

 

2.9.    AS-Infodienste ist zu einer vorübergehenden Beschränkung oder Unterbrechung der Dienstleistungen aus wichtigem Grund berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Beschränkung oder Unterbrechung der Dienstleistungen wegen von für einen ordnungsgemäßen Betrieb notwendige Wartungs- und Reparaturarbeiten oder technisch notwendiger Änderungen an den Betriebsmitteln der AS-Infodienste erforderlich wird.

 

2.10. Ein wichtiger Grund liegt auch dann vor, wenn Zugangsrufnummern einer Störung unterliegen und AS-Infodienste diese Störung nicht zu vertreten hat. AS-Infodienste wird alle zumutbaren Maßnahmen veranlassen, um Beschränkungen und Unterbrechungen zu vermeiden bzw. so gering wie möglich zu halten. AS-Infodienste wird den Kunden über Beschränkungen und Unterbrechungen informieren, sofern der Kunde entsprechende Kontaktdaten für solche Fälle (im Online-Kundenportal) hinterlegt hat.

 

3.      Vertragsschluss, Vertragslaufzeit, ordentliche Kündigung, außerordentliche Kündigung

 

3.1.    Beauftragt der Kunde AS-Infodienste über deren Internetseite mit der Erbringung der Dienstleistungen, liegt hierin ein Angebot des Kunden zum Abschluss eines Vertrages auf Erbringung der Dienstleistungen durch AS-Infodienste.

 

Zur Abgabe seines Angebots gegenüber AS-Infodienste wählt der Kunde im Bestellvorgang den von ihm gewünschten Tarif sowie optional weitere Tarifoptionen aus, gibt die im elektronischen Bestellformular abgefragten Daten ein und bestätigt mit dem Klicken auf den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ verbindlich sein Angebot.

 

Nach Abgabe seines Angebots erhält der Kunde durch AS-Infodienste eine Mitteilung mit den wesentlichen Vertragsdaten, seinen Zugangsdaten zum Kundenlogin und den Kontaktdaten eines Ansprechpartners, mit dem der Kunde sein Telefonsekretariat konfigurieren kann. AS-Infodienste wird den Zugang des Kunden zunächst für eine bestimmte, begrenzte Anzahl von Anrufen vorläufig freischalten. Die Mitteilung von AS-Infodienste und die Freischaltung des Zugangs stellen noch keine verbindliche Annahme des Angebots des Kunden durch die AS-Infodienste dar.

 

AS-Infodienste ist berechtigt, das Angebot des Kunden innerhalb von 7 Tagen nach Abgabe des verbindlichen Angebots des Kunden in Textform anzunehmen. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots des Kunden durch die Vertragsbestätigung der AS-Infodienste in Textform, spätestens aber mit der endgültigen Freischaltung des Telefonsekretariats, zustande.

 

3.2.    Beauftragt der Kunde AS-Infodienste auf einem anderen Wege als über die Internetseite mit der Erbringung von Dienstleistungen, kommt der Vertrag entsprechend Ziffer 3.1 durch die Annahme des Angebots des Kunden durch eine Vertragsbestätigung der AS-Infodienste in Textform, spätestens aber mit der endgültigen Freischaltung des Telefonsekretariats, zustande.


 

3.3.    Zur Entscheidung über den Vertragsschluss mit dem Kunden behält sich AS-Infodienste vor, unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit nach § 31 BDSG Scoring und Bonitätsauskünfte von einer Auskunftei einzuholen.  

 

3.4.    Sofern die Parteien nichts Abweichendes vereinbaren, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist von einem Tag zum Ende des nächsten Werktages gekündigt werden.

 

3.5.    Beide Parteien sind darüber hinaus zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist nach Maßgabe des § 314 BGB berechtigt.

 

3.6.    Kündigungen müssen in Textform erfolgen.

 

3.7.    Optionale Zusatzleistungen können mit Wirkung zum nächsten Werktag hinzugebucht werden. Kündigungen von hinzugebuchten optionalen Zusatzleistungen haben keine Wirkung auf die Kündigung des Telefonsekretariats. Kündigungen des Telefonsekretariats haben jedoch Wirkung auch für die optionalen Zusatzleistungen

 

4.      Änderungen der AGB und der Leistungsbeschreibungen

 

4.1.    AS-Infodienste kann den Vertrag, diese AGB und Leistungsbeschreibungen ändern, soweit dieses zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich sein sollte, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, deren Ursache weder durch AS-Infodienste gesetzt worden ist oder die durch AS-Infodienste beeinflussbar sind und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses in nicht unbedeutendem Maße stören würde. Eine Änderung erfolgt nur, wenn durch sie wesentliche Regelungen (insbesondere Art und Umfang der Leistungen, Laufzeit und Kündigungsfristen) nicht berührt werden.

 

Der Vertrag kann auch dann geändert werden, wenn die Durchführung des Vertrages aufgrund von nach dem Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken nicht nur unerheblich gestört wird und die Änderungen erforderlich sein sollten, diese Störung zu beseitigen. Dieses kann insbesondere der Fall sein, wenn eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages, der AGB oder von Leistungsbeschreibungen durch die Rechtsprechung für unwirksam erklärt werden oder aufgrund von Gesetzesänderungen unwirksam werden oder sich die Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Bestimmungen des Vertrages, der AGB oder Leistungsbeschreibungen ändert.

 

4.2.    AS-Infodienste ist zur Änderung der vereinbarten Leistungen berechtigt, soweit sich die den Leistungen zugrundeliegenden Umstände aus bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Gründen ändern, die Änderungen für den Kunden zumutbar sind und das vertragliche Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zu Ungunsten des Kunden verschoben wird. Dieses ist insbesondere dann der Fall, wenn Leistungsänderungen durch neue technische Entwicklungen erforderlich werden, da die Leistungen in der bisherigen vertraglichen Form nicht mehr erbracht werden können oder wenn neu erlassene oder gesetzliche oder hoheitliche Vorgaben eine Änderung der Leistung erforderlich machen.   

 

4.3.    Änderungen des Vertrages, der AGB sowie von Leistungsbeschreibungen wird AS-Infodienste dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten durch Übersendung des geänderten Vertrages, der AGB sowie Leistungsbeschreibungen in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) mitteilen. Im Falle von Änderungen, die nicht ausschließlich zu Gunsten des Kunden sind, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen in Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) zu kündigen.

 

AS-Infodienste wird den Kunden in der Mitteilung über die Änderungen auf das Bestehen dieses Kündigungsrechts hinweisen. Sofern der Kunde dieses Kündigungsrecht nicht bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen ausübt und der Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Änderungsmitteilung widerspricht, gelten die Änderungen als genehmigt. AS-Infodienste wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung seines Verhaltens hinweisen.

 

5.      Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

 

5.1.    Der Kunde ist verpflichtet, Dienstleistungen der AS-Infodienste nicht zum Abruf oder zur Verbreitung von Inhalten zu verwenden, die gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen. Durch AS-Infodienste zur Verfügung gestellte Rufnummern und E-Mail-Adressen dürfen nicht für die unzulässige Kontaktaufnahme zu Dritten zum Zwecke unzulässiger Werbung oder sonstiger unrechtmäßiger Aktivitäten genutzt werden. In den vorgenannten Fällen ebenfalls verboten ist die Nennung der vorgenannten Kommunikationswege als Mittel zur Kontaktaufnahme mit dem Kunden.

 

5.2.    Der Kunde ist verpflichtet, AS-Infodienste unaufgefordert zu informieren, sollte ein von dem Kunden benannter Ansprechpartner vorübergehend oder endgültig nicht erreichbar sein und deswegen Weiterleitungen nicht entgegennehmen können oder Nachrichten abzurufen. Der Kunde hat auf eigene Verantwortung und Kosten sicherzustellen, dass von der AS-Infodienste weitergeleitete Anrufe sowie Nachrichten empfangen und bearbeitet werden können.  

 

5.3.    Der Kunde ist verpflichtet, AS-Infodienste Änderungen seiner Firma inklusive der Rechtsform, seiner gesetzlichen Vertreter, seiner Anschrift, seiner Rechnungsanschrift, Kontoverbindung, seiner E-Mail-Adresse sowie seiner telefonischen Erreichbarkeit unverzüglich in Textform (z.B. per Brief, Fax oder E-Mail) mitzuteilen und AS-Infodienste entsprechende Belegdokumente (z.B. geänderte Handelsregistereinträge), soweit solche ausgestellt werden, unaufgefordert zukommen lassen.

 

5.4.    Der Kunde ist verpflichtet, sein Kundenportal stets aktuell zu halten und notwendige Änderungen stets unverzüglich vorzunehmen. AS-Infodienste übernimmt keine Haftung für Schäden, die dadurch entstehen, dass Änderungen nicht oder zu spät vorgenommen werden, es sei denn, AS-Infodienste hat dieses zu vertreten. 

 

5.5.    Der Kunde ist entsprechend angehalten, sämtliche Aktualisierungen hinsichtlich der bei AS-Infodienste hinterlegten Anweisungen und weiterer zur Anrufbearbeitung notwendiger Informationen unmittelbar im passwortgesicherten Kundenportal vorzunehmen.  Änderungsaufträge, die auf anderem Wege mitgeteilt werden, können ansonsten ggf. nicht rechtzeitig von AS-Infodienste berücksichtigt werden. Der Kunde erklärt sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

 

Soweit eine Mitteilung durch Hinterlegung einer Anweisung im Kundenportal nicht möglich ist, kann der Kunde Änderungsanweisungen auch über den Kundendienst der AS-Infodienste mitteilen. Der Kundendienst wird die gewünschten Änderungen mit einer angemessenen Vorlaufzeit innerhalb der regulären Geschäftszeiten des Kundendienstes (Mo-Fr. an NRW-Werktagen zwischen 9 und 17 Uhr) einpflegen. Für die Mitteilung auf diesem Wege fallen die in der Preisliste genannten Kosten an. Kosten entstehen nicht, soweit AS-Infodienste die fehlende Möglichkeit der Hinterlegung eines Änderungsauftrages im Kundenportal zu vertreten hat. 

 

AS-Infodienste ist berechtigt, die Methoden der Mitteilung sowie von Identifikationsmethoden anzupassen und zu erweitern. In diesem Fall wird AS-Infodienste den Kunden mit einer Vorlaufzeit von mindestens 2 Wochen in Textform über die Änderungen informieren. 

 

5.6.    Der Kunde verpflichtet sich gegenüber AS-Infodienste, sein Kundenportal vor dem unbefugten Zugang durch Dritte durch geeignete Maßnahmen zu schützen (z.B. durch Wahl eines sicheren Passwortes und regelmäßige Änderungen des Passwortes). Der Kunde hat gegenüber AS-Infodienste Fälle des Missbrauchs oder der Weitergabe Zugangsdaten zu vertreten und AS-Infodienste davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. AS-Infodienste übernimmt keinerlei Haftung für Schäden des Kunden oder Dritter, die durch unsachgemäßen oder unberechtigten Gebrauch der Zugangsdaten entstehen, es sei denn AS-Infodiente hat diese zu vertreten.

 

5.7.    Der Kunde wird AS-Infodienste sämtliche Umstände, die zu einer nicht nur unerheblichen Erhöhung des Anrufvolumens führen können (z.B. aufgrund der Schaltung von Werbekampagnen, Radio- oder TV-Spots), mit einer Vorlauffrist von mindestens zwei Wochen vor der zu erwartenden Erhöhung in Textform mitteilen und in der Mitteilung über den voraussichtlichen Umfang und die Dauer der Erhöhung informieren. Unterlässt der Kunde eine solche Mitteilung, so ist AS-Infodienste berechtigt, die Dienstleistungen auf das bisherige, übliche Maß zu beschränken.    

 

5.8.    Die Parteien sind sich bewusst darüber, dass durch unvollständige, unklare oder unrichtige Informationen erhebliche Schäden entstehen können. Der Kunde wird im Falle, dass ihm Anhaltspunkte vorliegen, die auf die vorgenannten Umstände schließen lassen, alles ihm Zumutbare unternehmen, um diese zu beseitigen und so drohende Schäden zu verhindern bzw. diese möglichst geringzuhalten.

 

5.9.    Der Kunde ist ohne vorherige Zustimmung der AS-Infodienste in Textform nicht berechtigt, die Leistungen der AS-Infodienste an Dritte weiterzugeben. Dieses gilt sowohl für eine entgeltliche als auch eine unentgeltliche Weitergabe.

 

6.      Preise, Preislisten

 

6.1.    AS-Infodienste erhält vom Kunden für die vereinbarten Leistungen Entgelte (im Folgenden: Leistungsentgelt). Das Leistungsentgelt ist abhängig von dem durch den Kunden gewählten Tarif und besteht aus einem monatlichen Grundpreis (im Folgenden: Grundpreis), nutzungsabhängigen Preisen (im Folgenden: Servicepreise), nutzungsabhängigen Preisen für Weiterleitungen und ausgehende Anrufe (im Folgenden: Verbindungspreise) sowie monatlichen Preisen für optionale Erweiterungen (im Folgenden: Optionspreise) (alle Preise zusammen im Folgenden: Preise). Es gilt die Preisliste von AS-Infodienste in ihrer jeweils geltenden Fassung. Änderungen der Preise und der Preisliste richten sich nach Ziffer 7 dieser AGB.

 

6.2.    Nutzungsabhängige Entgelte (insb. Servicepreise und Verbindungspreise) werden mit Ablauf des Monats bzw. des Abrechnungszeitraums fällig, in dem die Dienstleistungen in Anspruch genommen worden sind.  Monatlich durch den Kunden zu zahlende Preise (insb. Grundpreis und Optionspreis) werden mit Ablauf des Monats bzw. des Abrechnungszeitraums fällig, in dem sie angefallen sind. Bei einer Beendigung des Vertrages vor Ablauf des Monats bzw. des Abrechnungszeitraums werden diese zeitanteilig berechnet.

 

6.3.    Nutzungsabhängige Preise werden nach den tatsächlich erbrachten Leistungen und soweit zwischen den Parteien nicht etwas Abweichendes vereinbart wird, je angenommenem Gespräch und je angefangener Minute voll berechnet. Eine Zahlungsverpflichtung des Kunden besteht auch dann, wenn die Dienstleistungen zu einem nicht verwertbaren Kommunikationsergebnis (Leer- und Störanrufe, Verwählen, etc.) führen. Dieses gilt nicht, soweit AS-Infodienste das nicht verwertbare Kommunikationsergebnis zu vertreten hat.

 

6.4.    Sofern mit dem Kunden über einzelne Leistungen gesonderte Preise vereinbart wurden, gelten diese vorrangig zu den in der Preisliste aufgeführten Preisen.

 

6.5.    Die Preisliste gilt für alle denkbaren Leistungen, die nach aktuellem Stand vereinbart werden können. Hinsichtlich der optionalen Erweiterungen ergibt sich daraus nicht, dass diese Leistungen auch tatsächlich vereinbart wurden. Der Kunde hat die Möglichkeit, optionale Erweiterungen zu buchen, die sich aus der Preisliste ergeben. Maßgebend im Hinblick auf die seitens AS-Infodienste gegenüber dem Kunden für die Erbringung von optionalen Erweiterungen abzurechnenden Entgelte ist, welche Leistungen vom Kunden tatsächlich beauftragt bzw. welche Leistungen im Einzelnen vereinbart wurden, für die dann die bereits in der Preisliste aufgeführten Preise zum Tragen kommen, sofern zwischen den Parteien keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.

 

6.6.    Sämtliche Preise sind Nettopreise und verstehen sich jeweils zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

7.      Zusammensetzung der Preise, Anpassung der Preise

 

7.1.    Die von AS-Infodienste berechneten Preise setzen sich insbesondere aus den Kosten für Vertrieb und Marketing, Kosten für die Kundenverwaltung und -betreuung (z.B. Kundenverwaltungssoftware, Kundenhotline, Buchhaltungssysteme), den Personal- und Dienstleistungskosten, Mieten und Verwaltung, den Kosten für die Bereitstellung, den Betrieb und die Nutzung des Netzes, hoheitlich auferlegten Gebühren, Auslagen und Beiträgen sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer zusammen.

 

7.2.    AS-Infodienste ist berechtigt, die auf Grundlage der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen zu zahlenden Preise und die sich aus den Preislisten ergebenden Preise nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB der Entwicklung der Gesamtkosten anzupassen, die für die Berechnung der Preise maßgeblich sind. Der Kunde kann die Billigkeit der Anpassung zivilgerichtlich überprüfen lassen.

 

7.3.    Eine Erhöhung der Preise durch AS-Infodienste kommt in Betracht und eine Ermäßigung der Preise ist vorzunehmen, wenn sich die Gesamtkosten erhöhen oder absenken. AS-Infodiente wird steigende und sinkende Kosten der für die Preisbildung maßgeblichen Kostenbestandteile bei der Preisanpassung berücksichtigen. Wirken sich Veränderungen der für die Preisbildung maßgeblichen Kostenbestandteile sowohl kostensenkend als auch kostensteigernd aus, so wird AS-Infodienste Kostensenkungen mit den Kostensteigerungen so miteinander verrechnen, dass sich beide gleichermaßen auf die Preisänderung auswirken. AS-Infodiente ist bei Ausübung seines billigen Ermessens verpflichtet, die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisanpassung so zu wählen, dass Kostensenkungen nicht nach ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, Kostensenkungen also mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden, wie Kostenerhöhungen.

 

7.4.    Änderungen der Preise werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) mitgeteilt. Dem Kunden steht bei einer Preiserhöhung das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung in Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) zu kündigen. Hierauf wird der Kunde in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.

 

7.5.    Das Sonderkündigungsrecht nach Ziffer 7.4 gilt nicht, soweit eine Preiserhöhung ausschließlich auf einer Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer beruht.

 

8.      Abrechnung, Zahlungsbedingungen, Beanstandungen

 

8.1.    Sofern nicht etwas Abweichendes zwischen den Parteien vereinbart ist, stellt AS-Infodienste dem Kunden die Entgelte für die Erbringung der vereinbarten Leistungen in der Regel einmal monatlich in Rechnung.

 

8.2.    Entgelte für die Leistungen der AS-Infodienste sind sofort mit Zugang der Rechnung fällig. Als Zugang der Rechnung gilt insbesondere die elektronische Übersendung der Rechnung in das E-Mail- Postfach des Kunden (Standardversandmethode). Sofern der Kunde anstelle oder zusätzlich zur elektronisch per E-Mail übermittelten Rechnung eine Rechnung in Papierform wünscht, wird hierfür ein zusätzliches Entgelt fällig, dessen Höhe sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt. 

 

8.3.    Sofern nicht etwas Abweichendes zwischen den Parteien vereinbart ist, sind Rechnungen zahlbar innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der Rechnung. Maßgeblich ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Konto der AS-Infodienste.

 

8.4.    Haben die Parteien die Zahlung im Lastschrift- oder Abbuchungsverfahren vereinbart und haben sie keine abweichende Vereinbarung getroffen, erfolgt der Einzug des Rechnungsbetrages frühestens 5 Tage nach Rechnungsversand. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ausreichende Deckung des von ihm angegebenen Kontos Sorge zu tragen.

 

8.5.    Kommt es aufgrund eines Verschuldens des Kunden oder seiner Bank zu einer Rücklastschrift, ist AS-Infodienste berechtigt, die hierdurch entstehenden Kosten für vergleichbare Fälle pauschal in Rechnung stellen. Die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Der Kunde kann AS-Infodienste auffordern, die Berechnungsgrundlage nachzuweisen. Dem Kunden ist darüber hinaus der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder niedriger als die Pauschale entstanden ist.

 

8.6.    Beanstandungen gegen die Höhe der für die Dienstleistungen zu entrichtenden nutzungsabhängigen Entgelte sind umgehend nach Zugang der Rechnung gegenüber AS-Infodienste geltend zu machen. Beanstandungen müssen innerhalb von acht Wochen ab Rechnungszugang bei AS-Infodienste eingegangen sein. Die Unterlassung rechtzeitiger Beanstandungen gilt als Genehmigung. AS-Infodienste wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Beanstandung besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Beanstandungen nach Fristablauf bleiben hiervon unberührt. 

 

8.7.    AS-Infodienste ist berechtigt, das ihr zustehende Entgelt für die erbrachten vertraglichen Leistungen sowie etwaige sonstige Forderungen (z.B. Verzugszinsen) mit dem Kunden ggf. aus anderen Verträgen mit AS-Infodienste zustehenden Vergütungen oder Gutschriften zu verrechnen.

 

9.      Aufrechnung und Abtretung

 

9.1.    Der Kunde kann gegenüber Forderungen der AS-Infodienste nur dann die Aufrechnung erklären oder von einem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen, wenn die der Aufrechnung oder Zurückbehaltung zugrundeliegende Forderung des Kunden unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von AS-Infodienste anerkannt ist. Gegenansprüche des Kunden, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen, sind von diesem Verbot ausgenommen. 

9.2.    Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen AS-Infodienste ohne schriftliche Zustimmung der AS-Infodienste an Dritte abzutreten.

 

10.   Zahlungsverzug

 

10.1. Ist der Kunde in Verzug und fordert AS-Infodienste ihn zur Zahlung auf oder lässt den Betrag durch einen Beauftragten einziehen, ist AS-Infodienste berechtigt, die hierdurch entstehenden Kosten für vergleichbare Fälle pauschal in Rechnung stellen. Die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Der Kunde kann AS-Infodienste auffordern, die Berechnungsgrundlage nachzuweisen. Dem Kunden ist darüber hinaus der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder niedriger als die Pauschale entstanden ist.

 

10.2. AS-Infodienste behält sich die Geltendmachung weitergehender Ansprüche aufgrund eines Zahlungsverzugs des Kunden vor.

 

11.   Sicherheitsleistung

 

11.1. Im Falle des Vorliegens eines berechtigten Interesses ist AS-Infodienste berechtigt, die Erbringung ihrer Leistungen von der Stellung einer Sicherheitsleistung in angemessener Höhe durch den Kunden abhängig zu machen oder auf die Erteilung eines bankbestätigten Abbuchungsauftrages (ggfls. in Verbindung mit einer zusätzlichen Sicherheitsleistung) zu bestehen. Eine Sicherheitsleistung kann auch während der Vertragslaufzeit vom Kunden gefordert werden.

 

11.2. Eine Sicherheitsleistung ist nach Wahl von AS-Infodienste durch Hinterlegung von Geld auf ein Konto der AS-Infodienste oder durch Beibringung einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bürgschaftserklärung eines im europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Kreditinstituts zu erbringen.

 

11.3. AS-Infodienste ist berechtigt, die Sicherheitsleistung in Anspruch zu nehmen, wenn der Kunde trotz Fälligkeit einer Rechnung und Mahnung nicht an AS-Infodienste zahlt.

 

11.4. Nimmt AS-Infodienste die Sicherheitsleistung in Anspruch, ist der Kunde während der Laufzeit des Vertrages verpflichtet, die Sicherheitsleistung unverzüglich nach Inanspruchnahme auf die ursprüngliche Höhe aufzufüllen.

 

11.5. AS-Infodienste wird dem Kunden die Sicherheitsleistung nach Beendigung des Vertrages, für den die Sicherheitsleistung erhoben wurde, unverzüglich zurückgewähren, sobald AS-Infodienste keine Ansprüche mehr gegen den Kunden aus diesem oder einem anderen Vertrag zustehen. Gleiches gilt, wenn der Grund für die Forderung einer Sicherheitsleistung entfällt.

 

12.   Haftung

 

12.1. AS-Infodienste haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur dann, wenn AS-Infodienste die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder der Schaden auf der Verletzung einer Pflicht beruht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (sog. „Kardinalpflicht“).

12.2. Bei einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung der AS-Infodienste auf die nach dem Vertragsverhältnis typischen und vorhersehbaren Schäden und ist der Höhe nach auf einen Betrag in Höhe des dreifachen Umsatzes beschränkt, den AS-Infodienstes im Monat vor dem schädigenden Ereignisses mit dem Kunden erzielt hat. Bei einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten haftet AS-Infodienste nicht für mittelbare Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn.

12.3. Alle über die Ziffern 12.1 und 12.2 hinausgehenden Schadensersatzansprüche werden – vorbehaltlich der in Ziffer 12.4 getroffenen Regelungen – ausgeschlossen.

 

12.4. Die in den Ziffern 12.1 und 12.2 getroffenen Regelungen gelten nicht bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie für Vermögensschäden, die auf der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen beruhen. Telekommunikationsdienstleistungen sind Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen. Die Haftung in den vorgenannten Fällen richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.

 

12.5. AS-Infodienste haftet nicht für Schäden, die durch Störungen (Ausfall, Beeinträchtigungen) von Anlagen und Einrichtungen Dritter (insb. Telekommunikationsnetzbetreiber, Telekommunikationsdienstanbieter, Serviceprovidern) verursacht werden. Die Haftung nach den Ziffern 12.1 und 12.2 bleibt hiervon unberührt.

 

12.6. AS-Infodienste haftet vorbehaltlich der Regelungen in den Ziffern 12.1 und 12.2 ebenfalls nicht für Vermögensschäden, die auf Übermittlungsfehlern zwischen AS-Infodienste und dem Kunden beruhen, wenn der Kunde selbst seinen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten nicht nachgekommen ist oder Änderungsaufträge nicht wie vertraglich vereinbart übermittelt hat.  

 

12.7. Sämtliche Schadensersatzansprüche des Kunden gegen AS-Infodienste verjähren innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände durch den Kunden, spätestens jedoch 5 Jahre nach ihrer Entstehung unabhängig von der Kenntnis des Kunden. Dieses gilt nicht für auf dem Produkthaftungsgesetz beruhende Ansprüche, für Ansprüche wegen der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche aufgrund von vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.  

 

12.8. Ist die Haftung der AS-Infodienste nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder begrenzt, so gelten die Ausschlüsse und Beschränkungen auch für die Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen der AS-Infodienste.

 

13.   Freistellung

 

13.1. Der Kunde stellt AS-Infodienste von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen AS-Infodienste aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Verstoßes gegen diese AGB oder sonstige vertragliche Vereinbarungen auf erste Anforderung durch AS-Infodienste frei und verpflichtet sich, alle etwaigen Kosten, die AS-Infodienste durch die Inanspruchnahme Dritter entstehen, zu ersetzen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen insbesondere auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung, die AS-Infodienste entstehen sollten. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche von AS-Infodienste bleibt hiervon unberührt.

 

13.2. Der Kunde ist verpflichtet, AS-Infodienste bei der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung zu unterstützen, insbesondere AS-Infodienste die für die Rechtsverteidigung und Rechtsverfolgung notwendigen Unterlagen unverzüglich nach Aufforderung durch AS-Infodienste zur Verfügung zu stellen und die hierfür notwendigen Informationen zu erteilen.

 

14.   Höhere Gewalt

 

14.1. Können eine oder mehrere vereinbarte Leistungen aufgrund höherer Gewalt i. S. d. Ziffer 14.2 nicht erbracht werden, ist AS-Infodienste für die Dauer des Vorliegens höherer Gewalt von der Verpflichtung zur Leistungserbringung befreit. Der Kunde ist in dieser Zeit von seiner Zahlungspflicht befreit. Ist die Erbringung der Leistungen gänzlich ausgeschlossen, so sind beide Parteien zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.

 

14.2. Als höhere Gewalt gelten Ereignisse, die unabhängig vom Willen beider Parteien eintreten und unabwendbar an der Erfüllung einzelner oder mehrere Vertragspflichten hindern. Als höhere Gewalt gelten insbesondere die folgenden Ereignisse: Krieg, Verfügungen von höherer Hand, Sabotage, Streiks und Aussperrungen (auch bei Drittunternehmen), Naturkatastrophen, geologische Veränderungen und Entwicklungen. Als Eintritt höherer Gewalt gilt auch der Fall, dass AS-Infodienste die von Drittunternehmen, kooperierenden Netzbetreibern und von Zusammenschaltungspartnern benötigten Übertragungswege nicht zur Verfügung gestellt werden.

 

15.   Datenschutz, Fernmeldegeheimnis, Bonitätsauskünfte

 

15.1. Die Vertragsparteien achten im Rahmen der Durchführung des Vertrages strengstens die gesetzlichen Datenschutz-Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sowie die Bestimmungen zum Fernmeldegeheimnis sowie ggf. des Telemediengesetzes (TMG).

 

15.2. AS-Infodienste erhebt, verarbeitet, nutzt oder übermittelt personenbezogene Daten des Kunden an Dritte, soweit dies zur Erfüllung ihrer Vertragsleistungen erforderlich, gesetzlich angeordnet oder erlaubt oder von einer entsprechenden Einwilligung des Kunden gedeckt ist.

 

15.3. AS-Infodienste erhebt, verarbeitet, nutzt oder übermittelt personenbezogene Daten des Kunden an Dritte nur, soweit dies gesetzlich - insbesondere durch das TKG, DSGVO oder BDSG - angeordnet oder erlaubt wird oder der Kunde hierzu eingewilligt hat.

 

15.4. Die Parteien werden das jeweils mit der Datenverarbeitung betraute Personal über die rechtlichen Aspekte des Datenschutzes informieren und auf die Einhaltung des Datenschutzgeheimnisses (§ 5 BDSG) und des Fernmeldegeheimnisses (§ 88 TKG) schriftlich verpflichten.

 

15.5. Im Falle des Vorliegens eines berechtigten Interesses, kann AS-Infodienste Bonitätsauskünfte auf Basis mathematisch-statischer Verfahren bei einer Auskunftei (z.B. Schufa Holding AG, Creditreform) einholen und verwenden. Hierzu werden die zu einer Bonitätsprüfung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden an diese Unternehmen übermittelt (bspw. Adressdaten). Die erhaltenen Daten über die statistische Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls werden für eine abgewogene Entscheidung über die Begründung, Durchführung und Beendigung des Vertragsverhältnisses verwendet.

 

Die Bonitätsauskunft kann Wahrscheinlichkeitswerte (sog. Score-Werte) enthalten, die auf Basis wissenschaftlich anerkannter Verfahren berechnet werden. Die schutzwürdigen Belange des Kunden werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen hinreichend berücksichtigt. AS-Infodienste meldet Daten über seine Kunden an die Auskunftei, wenn diese Kunden Entgelte über die erbrachte Leistung unbestritten schuldig geblieben sind. AS-Infodienste ist berechtigt, die Firma und die Anschrift zum Zwecke der Bonitätsprüfung an die Auskunftei zu übermitteln und von dort, soweit vorhanden – zu diesem Zweck Auskünfte einzuholen. AS-Infodienste ist darüber hinaus berechtigt, Meldungen über unbestritten schuldig gebliebene Entgelte nach Höhe und Entstehungsdatum sowie den Stand des Beitreibungsverfahrens für erbrachte Vertragsleistungen an die Auskunftei nach Abwägung der betroffenen Interessen im Einzelfall zu übermitteln.  

 

16.   Sonstige Bedingungen

 

16.1. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der AS-Infodienste auf einen Dritten übertragen.

 

16.2. Soweit in diesen AGB von Textform die Rede ist, meint dieses die Textform i. S. d. § 126b BGB (z.B. E-Mail, Brief, Fax).

 

16.3. Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

16.4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Mülheim an der Ruhr, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. AS-Infodienste ist in diesen Fällen darüber hinaus auch berechtigt, den Kunden an dessen Sitz zu verklagen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist vorrangig.